Wissenwertes
Das macht der Verkehrsanwalt für Sie!
- Durchsetzung der Schadenersatzforderung
- Durchsetzung ihrer Rechte bei Komplikationen
- Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung
- Kompetente Beratung bei Unklarheiten
- Regelt die vollständige Angelegenheit in ihren Namen. Sie kümmern sich um nichts mehr
- Sorgt für Waffengleichheit
Folgende Schritte sind nach einem Unfall zu beachten
- Absichern der Unfallstelle
- Informationen zum Unfall sammeln
- Dokumentation des Verkehrsunfall
- Unfallbericht und Fotos erstellen
- Bei Unklarheiten, besser die Polizei anrufen!
Achtung, Achtung!
Das sollten Sie dringed beachten! Die Tricks der Versicherungen.
Verhalten nach einen Unfall
Niemals die Schuld am Unfall eingestehen, ohne Rechtsbeistand!
- Die Unfallabwicklung niemals von Dritten abnehmen lassen!
- Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!
- Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen / Gutachters treffen!
- Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!
Zusätzliche Informationen
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Das Sachverständigengutachten stellt demnach eine schriftliche Einschätzung eines Experten zu einer bestimmten Situation dar.
Ein Schadensgutachten dient als Regulierungsgrundlage bei einem Kfz-Haftpflichtschaden und kann auch als Beweismittel vor verwendet werden.
Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungsbetrag
Beispielrechnung:
Die ermittelten Reperaturkosten für ihr Fahrzeug belaufen sich auch 1500 €. (Kosten der Werkstatt bei Reperatur)
Der ermittelte Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug belaufen sich auf 1000€. (Ihr Fahrzeugwert)
Der ermittelte Restwert ihres geschädigten Fahrzeug sind laut Gutachten noch 300 € wert. (Ihr Fahrzeugwert nach dem Unfall)
Wenn sie die Reperaturkosten ausbezahlen lassen wollen, sie die Rechnung wie folgt aus.
1000 € – 300€ = 700 € (Diesen Betrag würde sie von der Versicherung ausbezahlt bekommen)
Der Geschädigt hat in diesem Fall das Recht sein beschädigtes Fahrzeug, zu den Wert den der Sachverständige im allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat zu veräußern. Auf höhere Restwerte seitens der Versicherung muss nur eingegangen werden, wenn das Fahrzeug noch nicht verkauft wurde (BGH, Urteil von 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92 – und BGH, Urteil vom 30.11.1999, AZ VI ZR 219/98).
Verhalten bei einem Schadensfall in der Waschanlage
- Verlangen sie die Kontaktdaten des Versicherungsnehmer (Geschäftsleitung oder Inhaber) und der Versicherung (Haftpflichtversicherung) zur weiteren bearbeitung
- Den Schadenort und den Schadensbereich vom Fahrzeug fotografieren
- Die Quittung unbedingt aufbewahren
- Fragen sie sofort nach der Geschäftsleitung oder einer verantwortlichen Personen, um den Schaden zu melden